Zugelassene Abfallarten

Die Abdeckung der Rückstandshalde soll zügig voran gehen um den Austrag der Haldenlösung rasch einzudämmen.

Die hierfür erforderlichen enormen Mengen an Bauschutt und Bodenaushub sind am Markt nicht verfügbar. Aus diesem Grund werden von der zuständigen Überwachungsbehörde, dem Thüringer Landesbergamt, auch andere mineralische Abfälle zum Einsatz bei der Rekultivierung zugelassen, sofern diese die chemischen und bodenmechanischen Anforderungen an die Profilierung und Rekultivierung der Kalirückstandshalde einhalten.

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