Rechtliche Grundlagen unserer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit
Das Bundesberggesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die vom zuständigen Bergamt genehmigten Betriebspläne:
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Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. |
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Das Bundesberggesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die vom zuständigen Bergamt genehmigten Betriebspläne:
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Für Abfälle zur Verwertung:
Montag - Freitag
7.00 Uhr - 16.30 Uhr
Montag - Donnerstag
7.00 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag
7.00 Uhr - 12.30 Uhr